Seit dem 07.10.2021 befanden wir uns im Landkreis Nordhausen in der PHASE GELB. Es galt seither die Allgemeinverfügung des Thüringer Ministerium BJS – eine aktuelle Verordnung des Landkreises Nordhausen lag zu der Zeit nicht vor.
Das bedeutete:
- der Sportbetrieb (Training + Wettkampf) im Freien ist nicht eingeschränkt
Für Sport in der Halle/ in geschlossenen Räumen gilt:
- für alle Personen ab dem 6. Lebensjahr gilt die 3G-Regel > Testpflicht für alle ab dem 6. Lebensjahr
- anerkannte Tests sind nur die Tests im Testzentrum sowie Tests direkt vor Ort > das heißt der Selbsttest zu Hause wird nicht anerkannt
- Ausnahme: Bei Schülerinnen und Schülern reicht die Vorlage einer aktuellen Bescheinigung über die Teilnahme am verbindlichen Testregime (Tests in Schulen) aus. Als aktuell wird hierbei die letzte Bescheinigung betrachtet. Also selbst wenn an einem Donnerstag in der Schule getestet wurde, so gilt dies auch noch am Wochenende als Nachweis.
- für jede sportliche Veranstaltung/ auch Training muss zur eventuellen Kontaktnachverfolgung eine Teilnehmerliste geführt werden
Seit dem 05.11.2021 gilt bei uns im Landkreis aufgrund der gestiegenen Inzidenzwerte nun die PHASE ROT.
Das bedeutet: im gesamten Sportbetrieb (Trainings-und Wettkampfbetrieb) drinnen und draußen gilt die 3G – Regel. Dazu zählen auch Veranstaltungen, Aus-und Fortbildungen sowie Mitgliederversammlungen. Es obliegt den Vereinen, ob die Regeln verschärft werden können > d.h. z.B. könnte man auch die 2G -Regel anwenden oder gar 3G-PLUS-Regel (nur mit gültigen PCR-Test).
Es bleibt dabei, dass Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres von der Testpflicht vor Ort ausgenommen sind, sowie die Kinder und Jugendlichen, die am Testregime der Schule teilnehmen.
Die herrschende Meinung im Verein ist also wie folgt:
- es gilt die 3-G Regel (genesen, geimpft, getestet)
- alle Sportler, die zum Training erscheinen, sind verpflichtet, ihre Genesenenbescheinigungen und Impfzertifikate vorzulegen
- Sportler*innen, die weder genesen noch geimpft sind, müssen vor Ort getestet werden
- Schulkinder können am Training teilnehmen, wenn sie einen aktuellen negativen Corona-Test vorzeigen, der in der Schule angefertigt worden ist, es gibt hier entsprechende Vordrucke, die über mehrere Wochen geführt werden können
- Sportler*innen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen
Der Verein erinnert hiermit alle Übungsleiter und -leiterinnen daran, dass diese geltenden Regelungen einzuhalten sind. Wenn es dazu Fragen geben sollte, könnt ihr den Vorstand gern unter info@mtv-niedersachswerfen.de anschreiben, uns persönlich ansprechen oder anrufen. Schnelltests stehen in begrenztem Umfang zur Verfügung und können auf formlosen Antrag abgeholt und verwendet werden. Der Vorstand bedankt sich für eurer Verständnis und eure Geduld!